01
Ansprechpersonen
02
Veranstaltungen
03
Schadensmelder
04
Bürgerbriefkasten
05
Stellenangebote

Diese als Kultur- und Begegnungsstätte genutzte Hofanlage mit den von mächtigen Bäumen umgebenen historischen Fachwerkgebäuden befindet sich in der Ortsmitte von Scheeßel. Das weitausladende Niederdeutsche Hallenhaus dient Scheeßeler Vereinen zur Nutzung im Rahmen der bestehenden Nutzungsordnung.

Interessant und lehrreich ist der Besuch der sechs vom Heimatverein Scheeßel museal genutzten Nebengebäude des Meyerhofes. Da ist das ehemalige Landarbeiterhaus, heute u.a. als Weberei für Kurse mit historischem Gerät ausgestattet. Für das Weben am Bauernwebstuhl, ein Begriff, weit über die Grenzen unserer Region hinaus bekannt, sind die Kurse jahrelang im Voraus belegt.

Im ehemaligen Hofschafstall , schon 1908 als Kunstgewerbehaus für Ausstellungen genutzt, werden seit 1976 unter der Obhut des Heimatvereins, jeweils von Ende April bis Dezember Werke von Künstlern aus dem In- und Ausland gezeigt. Ein besonderer Publikumsmagnet ist der jährlich am letzten Wochenende vor dem Beginn der Adventszeit veranstaltete Kunsthandwerkermarkt.

Fesselnd ist auch der Besuch des ehemaligen Kornspeichers, in dem sich eine Blaudruckerei befindet. Man spricht vom "Hexen und Blaufärben", denn hier werden nach altüberlieferten Verfahren Stoffe mit Papp bedruckt und mit Indigo gefärbt. Dieses einst auch in Scheeßel ansässige Handwerk wird durch das Blaudruckerteam des Heimatvereins gepflegt und überliefert. Mittlerweile ist der Blaudruck von der UNESCO zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit ausgezeichnet worden. Diesem Handwerk ist eine Dauerausstellung im Weberhaus gewidmet.

Das malerisch von Eichen umgebene Häuslingshaus birgt nicht nur eine reich ausgestattete Schusterstube sowie Gerätschaften fast vergessener Berufe, sondern auch Feuerwehrspritzenwagen samt einer ergänzenden Darstellung. Danach laden noch der Schafstall und die Dorfschmiede zur Besichtigung ein.

Tradition hat der alljährlich am 1. Mai veranstaltete "Museumsdag & Markt an de Beek" mit altem Handwerk, Obst und Gemüse vom Erzeuger, Norddeutschen Spezialitäten sowie Folklore, bei dem nicht nur der Meyerhof, sondern auch das nahe gelegene Heimathausgelände mit Rauchhaus, Speicher, Flechtscheune, Backhaus und Schafstall zum Schauen und Mitmachen einladen.

Überaus beliebt ist auch der alljährlich am Wochenende zum Totensonntag veranstaltete Kunsthandwerkermarkt, wo in allen Gebäuden und auf der Hofanlageausgesucht schöne Dinge sowie Kulinarisches in reicher Auswahl angeboten werden.

Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie unter: www.heimatmuseum-scheessel.de

Heimatverein "Niedersachsen" e.V. Scheeßel
Am Meyerhof 1, 27383 Scheeßel
Telefon: 04263-6757888

Die Geschichte des Meyerhofes

Die Entwicklung des Meierhofsystems reicht weit in die Geschichte zurück. Im nordwestdeutschen Raum waren zwei zeitlich aufeinanderfolgende Perioden bestimmend für die agrarrechtliche Ausformung dieses Systems.

Die Entstehung des Meierwesens während des Mittelalters

In der Verordnung Karls des Großen aus dem Jahre 812, dem Capitulare de Villis, wird für den Bauernstand die Grundherrschaft als Verwaltungsform festgeschrieben. Die Herren des Bodens waren der Kaiser, die Kirche und weltliche Herren.

Einige Jahrhunderte lang waren dann die Grundbesitzverhältnisse infolge von Stiftungen, Schenkungen, Veräußerungen usw. dauernden und tiefgreifenden Schwankungen unterworfen, die zu dem für diese Zeit charakteristischen Streubesitz führten und eine Bewirtschaftung durch den Grundherrn praktisch unmöglich machte. Letztere fassten daher ihren Grundbesitz in einzelne Bezirke zusammen. Sie übertrugen die Verwaltung dieser Höfegruppen gegen festgesetzte Abgaben an Personen, die ihr Vertrauen besaßen. Diese Verwalter wurden von dem Grundherrn auf einen Haupthof (domus maior, zu Deutsch Sal- oder Fronhof) gesetzt. Sie waren in ihrem Bezirk die maiores, d.h. die Höheren. Durch die Eindeutschung des Wortes "maior" entstand für die Verwalter die Standesbezeichnung "der Meier". Sie bewirtschafteten als Beamter des Grundherrn den Haupthof gegen feste Abgaben, die in der Regel den dritten Teil der "Frucht" (d.h. der Ernte und des Jahreszuwuchs an Vieh) ausmachten.

Zu jedem Haupthof gehörten in der Regel eine kleinere oder größere Anzahl von Höfen deren Inhaber dem Haupthof dienstpflichtig und dem Grundherrn abgabenpflichtig waren. Ein solcher Haupthof bildete mit seinen Nebenhöfen eine Einheit, die der Meier als oberster Beamter und Vertreter des Grundherrn verwaltete.

Die Aufgaben der Meier erstreckten sich auf drei Bereiche: Sie leiteten den eigenen Betrieb für den Grundherrn, zogen die Abgaben von den Nebenhöfen ein und lieferten sie an den Grundherrn ab, und sie führten im Höfegericht, dem Meierding, in Vertretung des Grundherrn den Vorsitz - sie waren also auch Richter und Amtmänner.

Die Entwicklung seit dem ausgehenden Mittelalter

Die zweite Periode in der Entwicklung des Meierwesens begann im 14. Jahrhundert, als die Meierhofverfassung den Anforderungen der Zeit nicht mehr entsprach. Nach und nach wurden die meisten Meierverbände aufgehoben; der Meierhof sank von seiner bevorzugten Stellung zu einem gewöhnlichen Pachthof herab. Die hohen Abgaben der Meierhöfe, die bis dahin ein Drittel der Frucht betragen hatten, wurden auf das Maß der Nebenhöfe herabgesetzt. Das rechtliche Verhältnis zum Grundherrn entsprach nun allen anderen abgabenpflichtigen Höfen. Der Acker des Hofes und das ihm zustehende Nutzungsrecht an Weide, Holz, Moor und Heide gehörten dem Grundherrn und wurden dem Bauern vermeiert, d.h. Baulichkeiten, lebendes und totes Inventar, Ernte und Bodengare waren Privateigentum des Bauern; der konnte die Zugehörigkeit zum Hof "flocken und flüsen", wie es in alten Meierbriefen heißt, was besagt, dass er alles nach Belieben be- und ausnutzen konnte, jedoch ohne den Bestand des Hofes irgendwie anzutasten.
Das reine Zeitpachtverhältnis, das sich nach der Aufhebung des Meiereisystems entwickelte, hat nach und nach eine tiefgreifende Wandlung insofern erfahren, als die Bemeierung nicht mehr auf Zeit erfolgte, sondern sich in ihrer Auswirkung praktisch auf die Familie des Meiers übertrug. Als Gewohnheitsrecht hatte sich das Erbzinsrecht gebildet: die direkten Nachkommen oder Verwandten, wenn sie sich für die Bewirtschaftung des Hofes eigneten, hatten ein ungeschriebenes Recht die Erbschaft des Hofes anzutreten und ein bemeierter Bauer konnte des Hofes nur dann verlustig gehen, wenn er keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung mehr bot.

Es wird angenommen, dass der oben beschriebene Vorgang im Allgemeinen mit dem Beginn des 14. Jahrhunderts abgeschlossen war. Im Stift Verden ist diese Reform jedoch erst nacah 1320 in Angriff genommen worden. An Stelle der Meierhofbezirke traten im Stift Verden zwei große Verwaltungsbezirke, die Ämter Rotenburg und Verden, die wiederum in Amtsvogteien unterteilt wurden.

Die erste geschichtliche Nachricht über Meierhöfe im Verdischen gibt ein Dokument von etwa 1320 aus dem von Mandelslohschen Güterverzeichnis. Danach hatte von den 6 Meierhöfen des Amtes Rotenburg (zu Scheeßel, Schneverdingen, Visselhövede, Sottrum, Helvesiek und Berchof bei Sottrum) nur der von Helvesiek keine Nebenhöfe. Der Meierhof zu Schneverdingen hatte 42 Nebenhöfe, der zu Berchof 10, der zu Sottrum 3 und der zu Visselhövede 7. Zum Meierhof in Scheeßel gehörten 18 Nebenhöfe; davon 7 in Scheeßel, je einen in Jeersdorf, Westeresch, Varel, Stemmen, Riepe, Vahlde, Deepen, Veerse, Westervesede, Benkeloh und Einloh.

Die regionale Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert

In der Mitte des 16. Jahrhunderts hatte nur der Meierhofsbauer Carsten zu seinem Vornamen den Zusatz "im Meyerhof"; alle anderen Bauern trugen schon einen Familiennamen. Im Jahre 1599 erschienen dann in den Rotenburger Registern zwei Bauern mit diesem Zusatz, und zwar Marten im Meyerhof und Harm im Meyerhof. Aus diesen Angaben ist mit Sicherheit zu schließen, dass der Meierhof zwischen 1548 und 1599 geteilt worden ist. Einige Jahrzehnte später sind in den Registern die Familiennamen der beiden Meierhofsbauern verzeichnet: Marten Meyer und Harm Gerken. Nach beiden Bauern haben die Höfe ihre Hausnamen bekommen: Martenshaus und Harmshaus. Auf dem Meierhof Nr. 2, Martenshof, ist die seit 1599 nachweisbare direkte Stammfolge in der Familie Meyer 1914 geendet, während der Meyerhof Nr. 3, Harmshof, heute noch im Besitz der in zwölfter Generation nachweisbaren Familie Gerken ist.

1974 wurde der Martenshof mit den historischen Gebäuden und dem alten Baumbestand von der Gemeinde erworben. Das Hauptgebäude wird seit 1977 von den Scheeßeler Vereinen für kulturelle und gesellige Veranstaltungen genutzt. In den vom Heimatverein restaurierten Nebengebäuden werden historische Handwerke gepflegt und Ausstellungen zu verschiedenen Themen gezeigt, u.a. der Blaudruck als Dauerausstellung.

Aktuelle Themen


Bürgersprechstunde am 21.05.2024 im Rathaus in Scheeßel

Donnerstag, 16. Mai 2024 14:36 Uhr

Bürgersprechstunde am 21.05.2024 im Rathaus in Scheeßel

Die nächste Bürgersprechstunde mit der Bürgermeisterin Ulrike Jungemann, findet am Dienstag, den 21. Mai 2024  in der Zeit von 16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus statt.

Kinderferienprogramm 2024

Mittwoch, 08. Mai 2024 15:05 Uhr

Kinderferienprogramm 2024

Vom 24. Juni bis zum 02. August findet in diesem Jahr das Kinderferienprogramm statt. Es werden wieder viele bunte, spaßige und interessante Aktionen angeboten.  Die Anmeldungen sind vom 29. Mai bis zum 11.Juni 2024 möglich. Die Zahl der...

Montag, 06. Mai 2024 09:59 Uhr

Neue Wahlbezirke in der Gemeinde Scheeßel

Für die Europawahl am 09. Juni 2024 wurden die Wahlbezirke in der Gemeinde Scheeßel neu aufgeteilt. Daher bitten wir Sie, vor dem Wahlgang einmal genau auf Ihre Wahlbenachrichtigung zu schauen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist Ihr (ggf. neues)...

Ab sofort Briefwahl beantragen

Montag, 06. Mai 2024 08:00 Uhr

Ab sofort Briefwahl beantragen

Ab heute, dem 6. Mai ist im Rathaus, Untervogtplatz 1, Scheeßel, das Briefwahlbüro für die Europawahl geöffnet. Zu den Öffnungszeiten können alle Wahlberechtigten dort Briefwahl beantragen oder auch direkt vor Ort wählen. Wer möchte, kann sich die...

claim